Stadtwerke Journal Nr. 43 | September 2022

Detaillierte Infos dazu finden Sie auf der Stadtwerke-Themenseite "Energiekostenentlastung" https://www.stwk.at/energiekostenentlastung 4 Stadtwerke Journal Stadtwerke Journal 5 Einreichfrist verlängert Täglich melden sich hilfesuchende Kundinnen und Kunden bei der Kundenberatung der Stadtwerke Kufstein. „Meistens beklagen die Betroffenen, dass der Gutschein entweder nie angekommen ist oder der Energiebonus zwar eingelöst wurde, aber sie bisher noch keine Antwort über den aktuellen Status erhalten haben“, erklärt Andreas Dorn, Bereichsleiter der Kundenberatung. Aufgrund des großen Aufkommens wurden nun die Fristen für den Energiekostenausgleich verlängert: Gutscheine können bis zum 31. Oktober 2022 angefordert und bis Ende des Jahres 2022 eingelöst werden. „Neu ist auch die Möglichkeit, dass Österreicherinnen und Österreicher ihren Energiegutschein unter www.energiekostenausgleich.gv.at beantragen und einlösen können. Dafür ist allerdings ein Identitätsnachweis in Form einer Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig“, weiß Andreas Dorn zu berichten. Status des Gutscheins jederzeit überprüfbar Eine zusätzlich positive Neuerung ist, dass der Status des Gutscheins jederzeit online überprüft werden kann. Ebenfalls unterwww.energiekostenausgleich.gv.at sind in den beiden weißen Felder die Gutscheinnummer sowie die auf dem Gutschein angeführte Prüfzahl einzugeben. Nach der Eingabe ist sofort ersichtlich, ob der Gutschein erfolgreich eingereicht oder abgelehnt wurde. Gutschrift kommt mit der nächsten Abrechnung Wurde der Gutschein erfolgreich eingereicht, dauert es einige Zeit, bis die Daten an den Energielieferanten übermittelt werden. „Sobald die Stadtwerke Kufstein diese Informationen vom BMF erhalten, werden diese in unserem System hinterlegt und automatisiert bei der nächsten Jahresabrechnung per 31.3.2023 oder bei einer Schlussabrechnung gutgeschrieben“, so Andreas Dorn abschließend. Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema sind auf der Stadtwerke Website unter www.stwk.at/energiekostenausgleich zusammengefasst. Hier finden Sie weiterführende Links zu den zuständigen Stellen beim BMF und eine übersichtliche Liste mit häufig gestellten Fragen. Der Energiekostenausgleich Aktuelle Informationen zum 150 Euro Bonus Österreichische Haushalte können seit Ende April 2022 einen Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro beantragen. Die Einführung des Gutscheins durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sorgte für zahlreiche Anträge und viele offene Fragen. Damit alle Berechtigten einen Gutschein erhalten, wurden nun die Einreichmöglichkeiten nachgebessert. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN – zusammengefasst vom Bundesministerium für Finanzen: Gilt der Gutschein nur für Strom- oder auch für Gaslieferverträge? Der Gutschein gilt nur für Stromlieferverträge. Kann ich meinen Gutschein an eine andere Person übertragen? Jede Person, die an der gleichen Adresse den Hauptwohnsitz hat und Vertragspartnerin und -partner mit dem Stromlieferanten ist, kann den Gutschein einlösen. Beachten Sie aber die dafür notwendigen Voraussetzungen. Eine Übertragung an eine andere Adresse ist nicht möglich, da der Gutschein an die Adresse gebunden ist. Ich habe einen Nebenwohnsitz – bekomme ich dafür auch die Gutschrift? Nein, für den Nebenwohnsitz gibt es keinen Gutschein. Voraussetzung für das Einlösen ist das Bestehen eines Hauptwohnsitzes. Ich habe noch keinen Gutschein erhalten, bin aber sicher, dass ich einen bekommen sollte. Wie gehe ich vor? Die Gutscheine wurden bis Ende Juni 2022 verschickt. Sollten Sie keinen Gutschein erhalten haben, können Sie sich online unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder telefonisch unter 050 233 798 bei der Energiekosten-Hotline melden. Wie funktioniert die elektronische Übermittlung des Gutscheins? Der Gutschein kann online unter energiekostenausgleich.gv.at eingelöst werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Wie erfolgt die postalische Übermittlung des Gutscheins? Verwenden Sie bitte das beiliegende (vorfrankierte) Antwortkuvert. Sollten Sie dieses nicht mehr haben, können Sie den Gutschein auch an folgende Adresse schicken (bitte Kuvert frankieren!): Energiekostenausgleich, Postfach 735, 1000 Wien Ich bin gerade umgezogen. Für welchen Haushalt bekomme ich nun den Gutschein? Wenn Sie den Gutschein für Ihre bisherige Adresse noch nicht eingelöst haben, fordern Sie bitte für die neue Adresse einen neuen Gutschein an. Der Gutschein der bisherigen Adresse kann nicht für die neue Adresse eingelöst werden. ACHTUNG: Pro Person kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Wie kann ich einen neuen oder weiteren Gutschein anfordern? Sie können bis 31. Oktober 2022 einen neuen Gutschein online unter „Energiekostenausgleich“ oder telefonisch unter 050 233 798 anfordern. Danach ist dies nicht mehr möglich. Wie wird geprüft, ob ich den Gutschein zurecht eingelöst habe? Die Prüfung findet mehrstufig statt, alle Fälle werden jedoch nach der Abrechnung auch von der Buchhaltungsagentur des Bundes geprüft, die auch zurückfordern und strafrechtliche Schritte einleiten kann. Die meisten österreichischen Haushalte erhalten einen Energiekostenausgleich imWert von 150 Euro Um die gestiegenen Energiepreise weiter abzumildern, hat die österreichische Bundesregierung eine "Strompreisdeckelung" beschlossen. Diese deckelt den Preis vom 1.12.2022 bis 30.6.2024. Erstmals wird diese Erleichterung auf der Strom-Jahresabrechnung per 31.3.2023 ersichtlich sein. Stromkostenbremse für Grundbedarf bis 2.900 kWh

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