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25. Oktober 2022

Jetzt Energiekostenausgleich anfordern!


Um die gestiegenen Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher etwas abzufedern, hat die Regierung den Energiekostenausgleich beschlossen. Dieser wurde in den letzten Monaten als 150 Euro Gutschein an alle österreichischen Haushalte versendet.

Sollten Sie bisher noch keinen Gutschein per Post erhalten haben, können und sollten Sie bis 31. Oktober 2022 einen Gutschein über die Seite www.energiekostenausgleich.gv.at oder telefonisch unter 050 233 798 anfordern. Eine Anforderung nach dieser Frist ist nicht mehr möglich.
Sobald Sie den Gutschein nach der Anforderung erhalten, können Sie die erforderlichen Daten entweder online eingeben oder kostenlos per Post retournieren. Alle Details und Hilfestellungen für das Ausfüllen und Absenden finden Sie unter www.oesterreich.gv.at.

Die Einlösefrist für den Gutschein wurde kürzlich von der Regierung bis zum 31. März 2023 verlängert. Trotzdem empfiehlt es sich, die Einlösung sofort durchzuführen. So ist sichergestellt, dass die Übermittlung später nicht vergessen wird und der Gutschein mit der Strom-Jahresabrechnung per 31. März 2023 automatisch berücksichtigt werden kann.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie den Gutschein schon eingelöst haben, können Sie den Status unter www.energiekostenausgleich.gv.at kontrollieren.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kundenberatung der Stadtwerke Kufstein für Fragen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Abwicklung des Energiekostenausgleichs vom Bundesrechenzentrum durchgeführt wird und die Stadtwerke Kufstein darauf keinen Einfluss haben. Danke für Ihr Verständnis.