Die Stadtwerke Kufstein empfehlen allen Kundinnen und Kunden den Wechsel in den Neuvertrag. Dieser bietet einen um ca. 28 % niedrigeren Arbeitspreis, transparentere Information zur Beschaffungsstrategie und hat keine Bindefrist mehr.
Wichtig: der neue Vertrag ist auch für jene Kundinnen und Kunden von Vorteil, die einen geringen Jahresverbrauch (unterhalb der Grenze von 2.900 kWh/Jahr für den Stromkostenzuschuss) haben. Da der Stromkostenzuschuss (Strompreisbremse) als Gutschrift auf die Nettopositionen verrechnet wird, sparen sich auch Geringverbraucher mit 2.900 kWh im Neuvertrag ca. 60 Euro pro Jahr aufgrund der niedrigeren Steuern und Abgaben.
Die Kundenberatung der Stadtwerke Kufstein ist für Rückfragen telefonisch unter 05372 6930 bzw. per E-Mail an kundenberatung erreichbar. @ stwk.at
Details zur Strompreissenkung finden Sie in diesem Newsbeitrag der Stadtwerke Kufstein. Alle Fragen zu diesem Thema haben wir auch in einer eigenen Infoseite zur Strompreissenkung zusammengefasst.