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09. September 2024

Rückwirkende Stromanmeldungen nicht mehr möglich


Wichtige Information für Kundinnen und Kunden

Aufgrund einer österreichweiten Anpassung der Marktregeln sind rückwirkende Stromanmeldungen ab 7. Oktober 2024 nicht mehr möglich. Diese Neuerung betrifft alle Stromanbieter in Österreich.

Was bedeutet das für die Kund*innen der Stadtwerke Kufstein?

Bisher war es in vielen Fällen möglich, Stromverträge rückwirkend zu einem früheren Zeitpunkt anzumelden, wenn dies zum Beispiel nach einem Umzug oder einem Vertragswechsel versäumt wurde. Mit der Anpassung der Marktregeln entfällt nun diese Möglichkeit. Zukünftige Stromanmeldungen werden ausschließlich ab dem Tag der tatsächlichen Anmeldung oder ab einem festgelegten Datum in der Zukunft wirksam.

Warum wurde diese Änderung vorgenommen?

Diese Maßnahme dient der Vereinheitlichung und Transparenz des österreichischen Energiemarktes. Die neuen Regelungen stellen sicher, dass der Ablauf von Stromanmeldungen für alle Kundinnen und Kunden klar und nachvollziehbar ist. Zusätzlich sollen Unstimmigkeiten bei der Abrechnung oder der Zuordnung von Verbrauchszeiträumen vermieden werden.

Worauf müssen Stadtwerke Kund*innen achten?

Um Probleme bei der Anmeldung zu vermeiden, ist es erforderlich rechtzeitig einen neuen Stromvertrag abschließen. Bei einem Umzug oder einem Anbieterwechsel wird eine möglichst frühzeitige Anmeldung empfohlen, damit die Stromversorgung zum gewünschten Zeitpunkt sichergestellt ist.

Die Kundenberatung ist für Sie da

Sollten Sie Unterstützung bei der Anmeldung benötigen oder Fragen zu den neuen Marktregeln haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kundenberatung selbstverständlich gerne telefonisch unter 05372 6930, per E-Mail unter kundenberatungSpamschutz@Spamschutzstwk.at oder persönlich am Fischergries 2 zur Verfügung.