Bei Kundinnen und Kunden, wo ein Eichtausch bei Wasser- oder Wärmezähler fällig ist, erfolgt dessen Austausch in diesen Wochen durch die Mitarbeiter der Stadtwerke Kufstein.
Messgeräte wie Wasser- oder Wärmezähler, die zur Verrechnung, Abrechnung oder Aufteilung von verbrauchsabhängigen Kosten herangezogen werden, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Alle fünf Jahre werden daher die Geräte von der Stadtwerke Kufstein ausgetauscht. Die geeichten Wasser- und Wärmezähler der Stadtwerke Kufstein gewährleisten so eine ordnungsgemäße Funktion der Zähler und eine korrekte Abrechnung ihrer Verbrauchskosten.
Ob ein echter Mitarbeiter der Stadtwerke Kufstein für eine Ablesung oder einem Eichtausch ihrer Strom- bzw. Wasserzähler vor Ihrer Türe steht, ist jederzeit leicht zu prüfen: