Ende April werden die Jahresabrechnungen Strom für den Zeitraum 1.4.2022 bis 31.3.2023 versendet.
Darauf finden sich nun nicht nur die schon bisher bekannten Energie- und Netzpositionen, sondern auch einige neue Bezeichnungen, die von der Regierung beschlossenen Entlastungsmaßnahmen abbilden.
Neben der Energieeinsparung, unterstützen Entlastungspakete Haushalte dabei, die Auswirkungen der Teuerungen geringer zu halten. Zusätzlich zur Rechnungserklärung informieren wir zu Unterstützungsmaßnahmen wie Stromkostenzuschuss, Energiekostenausgleich oder Netzkostenzuschuss, die sich auf die Rechnungen auswirken.
Der 150 Euro Gutschein
Die Strompreisdeckelung vom Bund
Bei mehr als drei Personen im gleichen Haushalt
Für Haushalte mit geringem Einkommen
Für Haushalte mit Lastprofil Gewerbe, Landwirtschaft oder Haushalt
Um die gestiegenen Energiekosten in den privaten Haushalten abzufedern, hat die Regierung den Energiekostenausgleich beschlossen. Dieser wurde im zweiten Halbjahr 2022 als 150 Euro Gutschein an die österreichischen Haushalte versendet.
Hat die Einlösung korrekt funktioniert, wurden die Daten vom Bundesrechenzentrum an die jeweiligen Energielieferanten (Stadtwerke Kufstein) übermittelt. Die Auszahlung des Energiekostenausgleichs erfolgt über die Strom-Jahresabrechnung.
Faktencheck:
Der Energiepreis wird für private Haushalte pro Energieliefervertrag bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) von der Bundesregierung gedeckelt. Das entspricht in etwa 80 Prozent des Verbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts. Bis zu dieser Menge sind nur 10 Cent pro kWh für den Energiepreis zu bezahlen.
Dieser Zuschuss gilt seit 1.12.2022 bis voraussichtlich 30.6.2024.
Faktencheck:
Zusätzlich zum Grundkontingent bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss:
Hinweis: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen.
Faktencheck:
Die Gutschrift erfolgt erst mit der nächsten Strom-Jahresabrechnung per 31.3.2024.
Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss.
Der Netzkostenzuschuss wird in der Höhe von 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte gewährt und ist mit maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt.
Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1.1.2023 (Inkrafttreten der neuen Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control) und 30.6.2024 gewährt.
Faktencheck:
Personen, die gewerblich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, beziehen betrieblichen und Haushaltsstrom oft nur über einen Stromzähler, der auf das Lastprofil „Gewerbe “, „Landwirtschaft“ oder „Haushalt“ lautet.
Eine Novellierung des Stromkostenzuschussgesetzes (SKZG) ermöglicht nun auch diese Haushalte mit einer Stromkostenbremse zu unterstützen. Diese Ergänzung ist in § 4 Abs. 2 SKZG geregelt und sieht ein Antragsmodell zur Gewährung des Grundkontingents und eine automatische Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses vor.
Faktencheck:
Die Systemnutzungsentgeltverordnung der E-Control regelt jährlich die Gebühren für das Stromnetz.
Diese gilt für alle Netzbetreiber gleichermaßen. Mit 1.1.2023 kam es zu einer dramatischen Erhöhung der Netzverlustentgelte (+600%).
Um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, hat die E-Control kürzlich eine neue Verordnung veröffentlicht. Dabei wurden die Netzverlustentgelte seit 1.3.2023 wieder deutlich gesenkt.
Faktencheck:
Fischergries 2, 6330 Kufstein