Betroffen sind unter anderem neue Stromerzeugungsanlagen, Energiespeicher und bestimmte Verbrauchsanlagen ohne eigenen Zählpunkt. Auch die dauerhafte Außerbetriebnahme dieser Anlagen muss gemeldet werden. Dazu zählen beispielsweise: • Batteriespeicher • Balkonkraftwerke (Kleinsterzeugungsanlagen bis 0,8 Kilowatt) • Ladepunkte für Elektrofahrzeuge • Wärmepumpen • weitere leistungsstarke elektrische Verbrauchseinrichtungen Welche Anlagen im Detail betroffen sind und welche Leistungsgrenzen gelten, legt die Energie-Control Austria (E-Control) noch fest. Was bedeutet das für Kund*innen der Stadtwerke Kufstein? Wer künftig neue Anlagen oder größere elektrische Betriebsmittel installiert, muss dies den Stadtwerken Kufstein melden. Die Meldepflicht dient dabei nicht der Kontrolle einzelner Kundinnen und Kunden, sondern der Versorgungssicherheit und einem effizienten Betrieb des Stromnetzes für alle. Meldepflicht für Photovoltaik & Co. Neue gesetzliche Regelungen für bestimmte Stromanlagen Damit das Stromnetz weiterhin sicher und zuverlässig funktioniert, gilt künftig für bestimmte Betriebsmittel eine Meldepflicht. Grundlage dafür ist das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). KUNDENBERATUNG Informationen zum Ablauf der Meldung werden von den Stadtwerken Kufstein bereitgestellt, sobald die endgültigen Vorgaben vorliegen. Mit diesen Informationen können eine vorausschauende Planung und der erforderliche Netzausbau umgesetzt werden, was bei besonderen Belastungen Engpässe vermeidet. So bleibt die Stromversorgung auch künftig sicher und zuverlässig. Künftig sind auch Balkonkraftwerke meldepflichtig. KI-generiertes Bild
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