Stadtwerke Journal Nr. 45 | Februar 2023

Wer ihn noch nicht eingelöst hat, sollte sich beeilen: Es bleibt nur noch bis 31. März 2023 Zeit, den Gutschein unter www.energiekostenausgleich.gv.at einzulösen. Nur so kann er bei der Strom-Jahresabrechnung berücksichtigt werden. Die Jahresabrechnung selbst wird wie jedes Jahr Ende April zugesendet. Wer sich nicht sicher ist, ob der Gutschein bereits eingelöst wurde, kann den Status unter www.energiekostenausgleich.gv.at kontrollieren. Abwicklung liegt beim Bundesrechenzentrum Gerne stehen Ihnen die Stadtwerke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kundenberatung für Fragen zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Die Abwicklung des Energiekostenausgleichs wird vom Bundesrechenzentrum durchgeführt, die Stadtwerke Kufstein haben darauf keinen Einfluss. Stadtwerke Journal 11 Nicht vergessen: 150 Euro Energiekostengutschein einlösen Dieser muss bis 31. März 2023 eingelangt sein Um die gestiegenen Energiekosten abzufedern, hat die Regierung den Energiekostenausgleich beschlossen. Dieser wurde in den letzten Monaten als 150 Euro Gutschein an alle österreichischen Haushalte versendet.

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