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Bereits seit Dezember 2015 verkehren samstags, sonntags und fei-

ertags Nachtzüge (Nightliner) zwischen Kufstein und Innsbruck.

Die Abfahrts- und Ankunftszeiten:

Nightliner

5301

5303 5305

Abfahrt Innsbruck

01:00 03:00 04:00

Ankunft Kufstein

02:16 04:10 05:10

Nightliner

5300 5302

Abfahrt Kufstein

00:08 02:33

Ankunft Innsbruck

01:18 03:43

Zwischen dem Start der Nightliner-Verbindung im Dezember 2015

und Ende November 2016 haben bereits rund 40.000 Fahrgäste

dieses Angebot genützt. Pro Zug sind es zwischen 70 und 100 Fahr-

gäste.

Auf den Zügen sind alle gängigen Dauertickets (Jugendkarte, Se-

mesterticket, Seniorenkarte etc.) gültig. Für die Sicherheit in den

Zügen ist ein Security-Mitarbeiter anwesend.

Nightliner-Züge von und nach Kufstein

Meldebestätigung:

Informationen zur Beantragung

Für verschiedene Lebenslagen ist es notwendig eine Melde-

bestätigung vorzulegen. Für die Ausstellung der Meldebestä-

tigung sind die Gemeindeämter zuständig. In Kufstein erhält

man diese beimMeldeamt im 1. Stock des Rathauses.

Wie kann man den Antrag für die Meldebestätigung stellen?

Den formlosen Antrag auf Ausstellung können Sie persönlich

oder schriftlich stellen. In jedem Fall für die Austellung erfor-

derlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis.

Wer kann für wen eine Meldebestätigung beantragen?

Eine Meldebestätigung kann jede Person für sich oder für eine

Person, für die sie meldepflichtig ist (z. B. Kind), beantragen.

Welche Meldebestätigungen gibt es?

Man unterscheidet zwischen:

„einfache“ Meldebestätigung (diese bestätigt, dass Sie ange-

meldet sind, seit wann und wo)

„historische“ Meldebestätigung (diese umfasst auch alle frü-

heren Anmeldungen und zugehörige Abmeldungen)

Eine Meldebestätigung über den aufrechten Wohnsitz oder

zum 1. März 2002 oder danach gemeldete Wohnsitze kann

in jedem Meldeservice in ganz Österreich - unabhängig vom

Wohnbezirk oder vomWohnort - beantragt werden. Eine Melde-

bestätigung über vor dem 1. März 2002 abgemeldete Wohnsitze

kann nur bei der jeweils zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Welche Kosten entstehen?

Für die Ausstellung einer Meldebestätigung wird eine Bundes-

gebühr von 14,30 Euro fällig (Diese Gebühr entfällt, wenn die

Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/

dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet

wird.).

Die Bundesverwaltungsabgabe bei Meldebestätigung aus dem

örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der

Gemeinde wieder) beträgt 2,10 Euro. Meldebestätigungen aus

dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte)

kosten 3 Euro.

Die nächtlichen Zugverbindungen

werden sehr gut

angenommen (Foto: ÖBB).

Zuständige Abteilung

im Rathaus

Meldeamt

Abteilungsleiterin: Erica Steiner

Telefon: 05372 602-301

Faxnummer: 05372 602-75

Zimmer: 1. Stock