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Bereits seit Dezember 2015 verkehren samstags, sonntags und fei-
ertags Nachtzüge (Nightliner) zwischen Kufstein und Innsbruck.
Die Abfahrts- und Ankunftszeiten:
Nightliner
5301
5303 5305
Abfahrt Innsbruck
01:00 03:00 04:00
Ankunft Kufstein
02:16 04:10 05:10
Nightliner
5300 5302
Abfahrt Kufstein
00:08 02:33
Ankunft Innsbruck
01:18 03:43
Zwischen dem Start der Nightliner-Verbindung im Dezember 2015
und Ende November 2016 haben bereits rund 40.000 Fahrgäste
dieses Angebot genützt. Pro Zug sind es zwischen 70 und 100 Fahr-
gäste.
Auf den Zügen sind alle gängigen Dauertickets (Jugendkarte, Se-
mesterticket, Seniorenkarte etc.) gültig. Für die Sicherheit in den
Zügen ist ein Security-Mitarbeiter anwesend.
Nightliner-Züge von und nach Kufstein
Meldebestätigung:
Informationen zur Beantragung
Für verschiedene Lebenslagen ist es notwendig eine Melde-
bestätigung vorzulegen. Für die Ausstellung der Meldebestä-
tigung sind die Gemeindeämter zuständig. In Kufstein erhält
man diese beimMeldeamt im 1. Stock des Rathauses.
Wie kann man den Antrag für die Meldebestätigung stellen?
Den formlosen Antrag auf Ausstellung können Sie persönlich
oder schriftlich stellen. In jedem Fall für die Austellung erfor-
derlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis.
Wer kann für wen eine Meldebestätigung beantragen?
Eine Meldebestätigung kann jede Person für sich oder für eine
Person, für die sie meldepflichtig ist (z. B. Kind), beantragen.
Welche Meldebestätigungen gibt es?
Man unterscheidet zwischen:
„einfache“ Meldebestätigung (diese bestätigt, dass Sie ange-
meldet sind, seit wann und wo)
„historische“ Meldebestätigung (diese umfasst auch alle frü-
heren Anmeldungen und zugehörige Abmeldungen)
Eine Meldebestätigung über den aufrechten Wohnsitz oder
zum 1. März 2002 oder danach gemeldete Wohnsitze kann
in jedem Meldeservice in ganz Österreich - unabhängig vom
Wohnbezirk oder vomWohnort - beantragt werden. Eine Melde-
bestätigung über vor dem 1. März 2002 abgemeldete Wohnsitze
kann nur bei der jeweils zuständigen Gemeinde beantragt werden.
Welche Kosten entstehen?
Für die Ausstellung einer Meldebestätigung wird eine Bundes-
gebühr von 14,30 Euro fällig (Diese Gebühr entfällt, wenn die
Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/
dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet
wird.).
Die Bundesverwaltungsabgabe bei Meldebestätigung aus dem
örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der
Gemeinde wieder) beträgt 2,10 Euro. Meldebestätigungen aus
dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte)
kosten 3 Euro.
Die nächtlichen Zugverbindungen
werden sehr gut
angenommen (Foto: ÖBB).
Zuständige Abteilung
im Rathaus
Meldeamt
Abteilungsleiterin: Erica Steiner
Telefon: 05372 602-301
Faxnummer: 05372 602-75
Zimmer: 1. Stock




