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Stadtpolizei Kufstein informiert:
Wissenswertes über die Begegnungzonen
as Konzept der Begegnungszonen wurde in Kufstein mittlerweile
in mehreren Bereichen umgesetzt. Es begeistert, es wirft aber auch
Fragen auf. Deshalb wurde vor kurzem eine Infobroschüre zum
Thema Begegnungszonen in Kufstein erarbeitet und an alle Haushalte zu-
gestellt. Hartwig Bamberger, Leiter der Stadtpolizei: „Wir sind sicher, dass die
Bürger so noch besser über die Begegnungszonen Bescheid wissen werden
und dass etwa Falschparken in den Zonen durch diese Aufklärungsinitiative
zukünftigmerklich reduziert werden kann.“
Gemeinsame Nutzung der Verkehrsflächen
Eine Begegnungszone ist eine Verkehrsfläche, die sich alle Verkehrsteilneh-
mer teilen. Basis ist eine gegenseitige Rücksichtnahme. Sie soll der Sicherheit,
der Leichtigkeit und der Flüssigkeit des Verkehrs dienen, insbesondere des
Fußgängerverkehrs. Rechtliche Grundlage ist der § 76c der StVO, hier sind die
Bestimmungen zu denBegegungszonen geregelt.
Begegnungszonen in Kufstein
Diese sind in den letzten Jahren an verschiedenen Bereichen in der Innen-
stadt entstanden. Bereits fertig gestellt sind der Fischergries, die Kranken-
hausgasse, die Josef-Egger-Straße und die Kinkstraße. Im Bau befindet sich
die Marktgasse, im kommenden Jahr kommen noch die Hans-Reisch-Stra-
ße und der Bahnhofsvorplatz dazu. Gekennzeichnet sind sie durch das ent-
sprechende Verkehrszeichen, das Sie in diesemFlyer abgedruckt finden.
Was sind diewesentlichen Vorteile?
Das Kuratoriumfür Verkehrssicherheit definiert die Vorteilewie folgt:
-
Erhöhung der Aufenthalts- und Lebensqualität
-
Faire Verteilung des Raums
-
Erhöhung der Verkehrssicherheit
-
Belebung des öffentlichenRaums/Ortskerns
D
Infos für KFZ-Lenker
Gilt in der Begegnungszone die StVO?
Natürlich ja. Alle verordneten Verkehrsregelungen (Vorrang, Ein-
bahn) geltenweiterhin.
Mit welcher Geschwindigkeit darf ich fahren?
Die Höchstgeschwindigkeit in den Kufsteiner Begegnungszonen
wurde mit 20 km/h verordnet, zu erkennen auch auf den Hinweista-
feln. Die Geschwindigkeit ist lt. StVO aber immer an die Umstände
anzupassen (Fußgängerfrequenz, Kinder, Senioren, Sichtverhältnisse
etc.). Es kann also auch notwendig sein, sich deutlich unter den 20
km/h fortzubewegen.
Haben Fußgänger Vorrang?
Die StVO meint dazu: „In Begegnungszonen dürfen die Lenker von
Fahrzeugen (auch Radfahrer) Fußgänger weder gefährden noch be-
hindern, haben von ortsgebundenenGegenständen oder Einrichtun-
gen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand
einzuhalten. … Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer
weder gefährden noch behindern.“
Darf ich Fußgänger anhupen?
Lt. StVO gilt prinzipiell ein generelles Hupverbot, wenn es die Si-
cherheit des Verkehrs nicht erfordert, dies gilt auch für d
ie Begeg-
nungszone.
Ist in der Begegnungszone halten erlaubt?
Halteverbote sind entsprechend ausgeschildert. Ansonsten ist das
Halten (für höchstens zehn Minuten) erlaubt. Ein Fahrstreifen (ein
Busmuss passieren können)muss frei bleiben.
Darf ich parken?
Parken (gemäß § 23 StVO) ist nur an Stellen erlaubt, die entspre-
chend gekennzeichnet sind.
Infos für Radfahrer
Wie verhalte ich mich gegenüber Fußgängern?
Auch Radfahrer dürfen in der Begegnungszone Fußgänger weder ge-
fährden noch behindern. Bitte nehmen Sie Rücksicht und halten Sie
Abstand!
Darf ich mit dem Fahrrad gegen die Einbahn fahren?
Dies ist nur vorgesehen, wo es ausdrücklich erlaubt ist. In den Be-
gegnungszonen in Kufstein ist das Fahren gegen die Einbahn mit
demFahrrad nicht vorgesehen.
Infos für Fußgänger
Wo darf ich in der Begegnungszone gehen?
Fußgänger dürfen in der Begegnungszone die gesamte Fahrbahn
benützen. Der Fahrzeugverkehr darf dabei nicht mutwillig
behindert werden. Es gilt kein Vorrang für Fußgänger (anders als
am Schutzweg).
Wo dürfen Fußgänger die Straße überqueren?
Grundsätzlich überall. Jedoch sind Fußgänger verpflichtet,
zu ihrer Sicherheit auf den Verkehr zu achten. Wichtig für das
Funktionieren der Begegnungszone ist ein rücksichtsvolles
Miteinander zwischen allen Verkehrsteilnehmern.
Müssen Fahrzeuge anhalten, wenn ich über die Straße gehe?
Fußgänger dürfen den Kfz-Verkehr nicht mutwillig behindern,
Kfz-Lenker dürfen Fußgänger nicht gefährden oder behindern.
Mit anderen Worten: Alle Verkehrsteilnehmer müssen aufein-
ander Rücksicht nehmen (Blickkontakt und freundliche Gesten).
Kufsteins
Begegnungszonen (Fotos: VANMEY)