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Stadtpolizei Kufstein informiert:

Wissenswertes über die Begegnungzonen

as Konzept der Begegnungszonen wurde in Kufstein mittlerweile

in mehreren Bereichen umgesetzt. Es begeistert, es wirft aber auch

Fragen auf. Deshalb wurde vor kurzem eine Infobroschüre zum

Thema Begegnungszonen in Kufstein erarbeitet und an alle Haushalte zu-

gestellt. Hartwig Bamberger, Leiter der Stadtpolizei: „Wir sind sicher, dass die

Bürger so noch besser über die Begegnungszonen Bescheid wissen werden

und dass etwa Falschparken in den Zonen durch diese Aufklärungsinitiative

zukünftigmerklich reduziert werden kann.“

Gemeinsame Nutzung der Verkehrsflächen

Eine Begegnungszone ist eine Verkehrsfläche, die sich alle Verkehrsteilneh-

mer teilen. Basis ist eine gegenseitige Rücksichtnahme. Sie soll der Sicherheit,

der Leichtigkeit und der Flüssigkeit des Verkehrs dienen, insbesondere des

Fußgängerverkehrs. Rechtliche Grundlage ist der § 76c der StVO, hier sind die

Bestimmungen zu denBegegungszonen geregelt.

Begegnungszonen in Kufstein

Diese sind in den letzten Jahren an verschiedenen Bereichen in der Innen-

stadt entstanden. Bereits fertig gestellt sind der Fischergries, die Kranken-

hausgasse, die Josef-Egger-Straße und die Kinkstraße. Im Bau befindet sich

die Marktgasse, im kommenden Jahr kommen noch die Hans-Reisch-Stra-

ße und der Bahnhofsvorplatz dazu. Gekennzeichnet sind sie durch das ent-

sprechende Verkehrszeichen, das Sie in diesemFlyer abgedruckt finden.

Was sind diewesentlichen Vorteile?

Das Kuratoriumfür Verkehrssicherheit definiert die Vorteilewie folgt:

-

Erhöhung der Aufenthalts- und Lebensqualität

-

Faire Verteilung des Raums

-

Erhöhung der Verkehrssicherheit

-

Belebung des öffentlichenRaums/Ortskerns

D

Infos für KFZ-Lenker

Gilt in der Begegnungszone die StVO?

Natürlich ja. Alle verordneten Verkehrsregelungen (Vorrang, Ein-

bahn) geltenweiterhin.

Mit welcher Geschwindigkeit darf ich fahren?

Die Höchstgeschwindigkeit in den Kufsteiner Begegnungszonen

wurde mit 20 km/h verordnet, zu erkennen auch auf den Hinweista-

feln. Die Geschwindigkeit ist lt. StVO aber immer an die Umstände

anzupassen (Fußgängerfrequenz, Kinder, Senioren, Sichtverhältnisse

etc.). Es kann also auch notwendig sein, sich deutlich unter den 20

km/h fortzubewegen.

Haben Fußgänger Vorrang?

Die StVO meint dazu: „In Begegnungszonen dürfen die Lenker von

Fahrzeugen (auch Radfahrer) Fußgänger weder gefährden noch be-

hindern, haben von ortsgebundenenGegenständen oder Einrichtun-

gen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand

einzuhalten. … Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer

weder gefährden noch behindern.“

Darf ich Fußgänger anhupen?

Lt. StVO gilt prinzipiell ein generelles Hupverbot, wenn es die Si-

cherheit des Verkehrs nicht erfordert, dies gilt auch für d

ie Begeg-

nungszone.

Ist in der Begegnungszone halten erlaubt?

Halteverbote sind entsprechend ausgeschildert. Ansonsten ist das

Halten (für höchstens zehn Minuten) erlaubt. Ein Fahrstreifen (ein

Busmuss passieren können)muss frei bleiben.

Darf ich parken?

Parken (gemäß § 23 StVO) ist nur an Stellen erlaubt, die entspre-

chend gekennzeichnet sind.

Infos für Radfahrer

Wie verhalte ich mich gegenüber Fußgängern?

Auch Radfahrer dürfen in der Begegnungszone Fußgänger weder ge-

fährden noch behindern. Bitte nehmen Sie Rücksicht und halten Sie

Abstand!

Darf ich mit dem Fahrrad gegen die Einbahn fahren?

Dies ist nur vorgesehen, wo es ausdrücklich erlaubt ist. In den Be-

gegnungszonen in Kufstein ist das Fahren gegen die Einbahn mit

demFahrrad nicht vorgesehen.

Infos für Fußgänger

Wo darf ich in der Begegnungszone gehen?

Fußgänger dürfen in der Begegnungszone die gesamte Fahrbahn

benützen. Der Fahrzeugverkehr darf dabei nicht mutwillig

behindert werden. Es gilt kein Vorrang für Fußgänger (anders als

am Schutzweg).

Wo dürfen Fußgänger die Straße überqueren?

Grundsätzlich überall. Jedoch sind Fußgänger verpflichtet,

zu ihrer Sicherheit auf den Verkehr zu achten. Wichtig für das

Funktionieren der Begegnungszone ist ein rücksichtsvolles

Miteinander zwischen allen Verkehrsteilnehmern.

Müssen Fahrzeuge anhalten, wenn ich über die Straße gehe?

Fußgänger dürfen den Kfz-Verkehr nicht mutwillig behindern,

Kfz-Lenker dürfen Fußgänger nicht gefährden oder behindern.

Mit anderen Worten: Alle Verkehrsteilnehmer müssen aufein-

ander Rücksicht nehmen (Blickkontakt und freundliche Gesten).

Kufsteins

Begegnungszonen (Fotos: VANMEY)