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Informationen zu Bürgerenergiemodellen

Energie ist Zukunft

Gemeinsam Energie erzeugen und nutzen

Der Bedarf an umweltfreundlicher Energie wird immer größer. Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), können Bürgerinnen und Bürger noch stärker an der Energiewende teilnehmen.

Wir informieren über wichtige Fakten und worauf Sie achten sollten.

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Was sind Bürgerenergiemodelle?

Die Formen und Möglichkeiten daran teilzunehmen

Peer-to-Peer GEA EEG BEG EVA
Peer-to-Peer

Peer-to-Peer-Vertrag

Im Rahmen von Peer-to-Peer-Verträgen können sich zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen, beispielsweise Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinden, zusammenschließen, um gemeinsam erzeugten Strom zu nutzen. Im Unterschied zu anderen Modellen der gemeinsamen Energienutzung ist keine Gründung einer eigenen Rechtsform erforderlich. Das Teilen von Energie erfolgt stattdessen auf Basis einer direkten vertraglichen Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien. Dadurch ist dieses Modell besonders einfach, flexibel und mit geringem organisatorischem Aufwand umsetzbar.

GEA

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA):

Über das Modell der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) kann eigenerzeugter Strom (z.B. von Photovoltaikanlagen am Dach einer Wohnanlage) direkt von mehreren Teilnehmer:innen genutzt werden, wenn diese über dieselbe Hauptleitung/Steigleitung oder über dieselbe Sammelschiene des Verteilerkastens (Standortbereich) miteinander verbunden sind.
 

EEG

Energiegemeinschaften  (EEG):

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ist wie die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Strom. Die Organisation erfolgt beispielsweise als Verein oder Genossenschaft. Im Vordergrund stehen ökologische, wirtschaftliche und gemeinschaftliche Vorteile, nicht die Gewinnerzielung.

  • EEGs können von Privatpersonen, Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen gegründet werden und ermöglichen das Teilen von Energie innerhalb eines Lokal- oder Regionalbereichs. Teilnehmer profitieren von reduzierten Netzentgelten, dem Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Befreiung von der Elektrizitätsabgabe.
BEG

Bürgerenergiegemeinschaft  (BEG):

Wie die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist auch die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Strom. Auch hier erfolgt die Organisation als Verein oder Genossenschaft und ist an keine Gewinnerzielung gekoppelt.

  • Im Vergleich zu EEGs stehen BEGs zusätzlich auch großen Unternehmen offen. Neben der Nutzung von Energie innerhalb verschiedener Nahebereiche können sie Energie österreichweit teilen. Die Kontrolle muss dabei bei Privatpersonen, Gebietskörperschaften oder kleinen Unternehmen liegen.
EVA

Eigenversorgungsanlage (EVA):

Mit einer Photovoltaik-Anlage am Dach können Sie Ihr Zuhause oder Unternehmen mit eigenerzeugtem Strom selbst versorgen. Mit der neuen Möglichkeit der „Eigenversorgungsanlage“ können Sie den überschüssigen Strom nicht nur in diesem Gebäude, sondern standortübergreifend z.B. bei Ihrem Zweitwohnsitz oder einem weiteren Betriebsgebäude nutzen. 
Wichtig ist, dass man nur mit sich selbst Strom teilt, also es sich die selbe Kundin bzw. Kunden handelt
 

In vier Schritten zur Bürgerenergie

Einfach, transparent, nachhaltig

Sie möchten gemeinsam mit Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunden oder Ihrem Betrieb Energie erzeugen und nutzen? Ein Bürgerenergiemodell macht das möglich – einfach, transparent und nachhaltig. In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr eigenes Bürgerenergiemodell gründen und in Betrieb nehmen.

Projektplanung Gründung Anmeldung Aktivierung
Projektplanung

Stellen Sie sich grundlegende Fragen:

  • Wer soll beim Bürgerenergiemodell teilnehmen?
  • Gibt es bereits eine Stromerzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaik)?
  • Haben alle Teilnehmenden einen Smart Meter (elektronischer Stromzähler) installiert?

Welches Bürgerenergiemodell wird umgesetzt:

  • Peer-to-Peer (P2P): Direkte Stromnutzung ohne eigene Rechtsform, einfach und flexibel umsetzbar.
  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA): Gemeinsame Stromnutzung innerhalb eines Standortbereichs, verbunden über dieselbe Hauptleitung/Steigleitung oder Sammelschiene.
  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG): Gemeinsame Stromnutzung im Lokal- oder Regionalbereich, reduzierte Netzentgelte und Abgaben.
  • Bürgerenergiegemeinschaft (BEG): Gemeinsame Stromnutzung österreichweit.
  • Eigenversorgungsanlage (EVA): Standortübergreifende Nutzung von eigenem Strom
     
Gründung

Für Erneuerbare-Energiegemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) ist eine juristische Rechtspersönlichkeit erforderlich.

Welche Rechtsform wird gewählt?

  • Verein 
  • Genossenschaft
  • GmbH

Was braucht es zusätzlich? 

Anmeldung

Gehen Sie folgendermaßen vor: 

  1. Benutzerkonto auf ebUtilities anlegen oder bestehendes Konto verwenden.
  2. Bürgerenergieemodell auswählen: GEA / EEG / BEG / P2P / EVA.
  3. Stammdaten wie Bezeichnung des Bürgerenergiemodells, Kontaktdaten und Referenzzählpunkt (falls erforderlich) erfassen.
  4. Erforderliche Nachweise hochladen. Bei natürliche Personen das Ausweisdokument, bei Organisationen den Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug
  5. Registrierung absenden

Nach erfolgreicher Prüfung durch die EDA GmbH erhalten Sie die Marktpartnerkennung (EC-Nummer), die Gemeinschafts-ID (ECID) und die Freischaltung für die weitere Abwicklung mit dem Netzbetreiber.

Aktivierung

Nach erfolgreicher Registrierung der Gemeinschaft kann der Betreiber der Energiegemeinschaft die teilnehmenden Zählpunkte über das EDA-Anwenderportal anmelden. 

Was jeder Teilnehmende tun muss:

  • Anmeldung im Kundenportal der Stadtwerke Kufstein
  • Zustimmung der Datenfreigabe im Kundenportal

Datenfreigabe im Kundenportal

Damit Sie an einem Bürgerenergiemodell teilnehmen können, müssen Sie im Kundenportal der Stadtwerke Kufstein eine Datenfreigabe erteilen.

Die Datenfreigabe muss von jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer selbst durchgeführt werden.

Falls Sie mehrere Kunden oder Anlagen verwalten (z. B. als Hausverwaltung), wählen Sie die betreffende Anlage aus.

Anleitung Datenfreigabe: 

  1. Die Datenfreigabe ist für jede Anlage, die teilnimmt separat zu erfolgen
    (Bezug und Einspeisung)
  2. Im Menüpunkt Datenfreigaben finden Sie die jeweiligen Informationen. 
  3. Klicken Sie auf Annehmen, um die Datenfreigabe zu erteilen.

Nach erfolgreicher Bestätigung sind alle Voraussetzungen für die Teilnahme am Bürgerenergiemodell erfüllt. 

Download der Anleitung (PDF)

Weitere Informationsangebote



Die Serviceseite des Klimaenergie Fonds informiert sehr umfassend über Bürgerenergiemodelle und bietet hilfreiche Erklärungen sowie praktische Hilfen, wie etwa Vorlagen und Musterverträge, an. 



Auch die Website der E-Control informiert über die Möglichkeiten die man als sogenannte "Prosumer" hat, um selbst Energie zu erzeugen und informiert über die Formen der Bürgerenergiemodelle.



Die Service- und Beratungsstelle des Landes Tirol informiert ebenfalls über Bürgerenergiemodelle und bietet im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit Gespräche und Termine vor Ort an.

Bild unseres Gebäudes am Fischergries

Wir sind für Sie da

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Mittwoch: 7:30 - 19 Uhr

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