Die Stabwerke Kufstein sind bemüht, ihre Website www.stkw.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stkw.at und allfällig vorhandene Parternseiten und allfälligen Sprachvarianten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“, bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard "EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03)" vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit $ 10 Abs. 1 L-BGG
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei, da sie nicht durchgängig mit Tags versehen oder korrekt strukturiert sind.
- Eingebettete Videos auf der Website sind derzeit nicht mit Untertiteln oder alternativen Audiobeschreibungen versehen.
- Bei manchen interaktiven Elementen kann die Tastaturnavigation eingeschränkt sein.
- Einzelne Bilder auf der Website verfügen über Alternativtexte, die den Bildinhalt nicht ausreichend oder nicht eindeutig beschreiben. Dadurch wird das Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-textueller Inhalt) gemäß WCAG 2.1 nicht vollständig erfüllt.
- Ergänzende Informationen zur Hauptüberschrift werden in einigen Fällen fälschlicherweise als Überschriften der Ebene 2 ausgezeichnet. Dies beeinträchtigt die semantische Struktur der Seite und entspricht nicht dem Erfolgskriterium 1.3.1 (Information und Beziehungen).
- Bestimmte Überschriften sind visuell als solche erkennbar, jedoch nicht korrekt im Quellcode ausgezeichnet. Dies verletzt das Erfolgskriterium 1.3.1 (Information und Beziehungen) und kann die Nutzung unterstützender Technologien beeinträchtigen.
Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern und bestehende Barrieren schrittweise abzubauen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Die Umsetzung der Barrierefreiheit für PDF-Dokumente sowie die Bereitstellung dieser Erklärung in Leichter Sprache würde derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der gesetzlichen Ausnahmen darstellen. Diese Inhalte sind daher von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen.
c) gesetzlich nicht erforderlich
Die Bereitstellung von Inhalten in Gebärdensprache fällt nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften und ist daher nicht verpflichtend.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.
Die Bewertung der Website erfolgte durch eine eigene Überprüfung anhand der Kriterien der WCAG 2.1 sowie durch stichprobenartige manuelle Tests. Die Erklärung wurde zuletzt am 25.06.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir sind bemüht, Ihre Hinweise und Anliegen so rasch wie möglich zu bearbeiten.
Bitte richten Sie Ihre Mitteilungen an:
Stabwerke Kufstein GmbH
E-Mail: info @ stkw.at
Website: www.stkw.at
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit der Website keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Diese nimmt Beschwerden elektronisch über das Kontaktformular unter folgendem Link entgegen:
Die Beschwerden werden von der FFG geprüft und bei berechtigtem Anliegen Empfehlungen zur Beseitigung der bestehenden Barrieren ausgesprochen.

Wir sind für Sie da
Fischergries 2, 6330 Kufstein