Entlastungspakete für Haushalte erklärt
Details zu Entlastungspaketen
Neben der Energieeinsparung, unterstützen Entlastungspakete Haushalte dabei, die Auswirkungen der Teuerungen geringer zu halten. Zusätzlich zur Rechnungserklärung informieren wir zu Unterstützungsmaßnahmen wie Stromkostenzuschuss, Energiekostenausgleich oder Netzkostenzuschuss, die sich auf die Rechnungen auswirken.
1. Stromkostenzuschuss
Die Strompreisdeckelung vom Bund
2. Stromergänzungszuschuss
Bei mehr als drei Personen im gleichen Haushalt
3. Netzkostenzuschuss
Für Haushalte mit geringem Einkommen
Informieren Sie sich auf der ausführlichen Rechnungserklärung der Stadtwerke Kufstein über alle Punkte Ihrer Rechnung im Detail!

1. Stromkostenzuschuss (Grundkontingent)
Der Energiepreis wird für private Haushalte pro Energieliefervertrag bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) von der Bundesregierung gedeckelt. Das entspricht in etwa 80 Prozent des Verbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts. Bis zu dieser Menge sind nur 10 Cent pro kWh für den Energiepreis zu bezahlen.
Dieser Zuschuss gilt seit 1.12.2022 bis voraussichtlich 31.12.2024.
Faktencheck:
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vom 1.12.2022 bis 31.12.2024
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fixer Preis 10 Cent pro kWh
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gilt bis 2.900 kWh Verbrauch
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ab 2.900 kWh gilt der Preis laut Energieliefervertrag
Häufige Fragen zum Stromkostenzuschuss
2. Stromkostenergänzungszuschuss
Zusätzlich zum Grundkontingent bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss:
- Im Zeitraum 1.6. bis 31.12.2023 einmalig 61,25 EUR je Person. Stichtag ist der 1.6.2023
- Im Zeitraum 1.1. bis 30.6.2024 sowie 1.7. bis 31.12.2024 einmalig 52,50 EUR je Person. Stichtage sind der 1.1. und 1.7.2024
Hinweis: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen.
Faktencheck:
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Die Gutschrift erfolgt mit der Strom-Jahresabrechnung per 31.3.2024.
3. Netzkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen
Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss.
Der Netzkostenzuschuss wird in der Höhe von 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte gewährt und ist mit maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt.
Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1.1.2023 (Inkrafttreten der neuen Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control) und 30.6.2024 gewährt.
Faktencheck:
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Dieser Zuschuss ist beim Bund zu beantragen!
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Es sind Einkommensgrenzen zu beachten
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Es werden 75% bezuschusst, maximal 200,- Euro
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Der Zuschuss gilt von 1.1.2023 bis 30.6.2024
Häufige Fragen zum Netzkostenzuschuss
Beratung oder Unterstützung bei einer finanziellen Notfallsituation
finden Sie in dieser Liste mit Kontaktadressen!

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Fischergries 2, 6330 Kufstein