Zusätzlich zu den Möglichkeiten Energie einzusparen, gibt es Entlastungspakete die Haushalte unterstützen, die Auswirkungen der Teuerungen geringer zu halten.
Auch hier informiert die Stadtwerke Kufstein Ihre Kundinnen und Kunden und bietet auf dieser Themenseite einen Überblick über die Entlastungen und stellt hilfreiche Informationen zur Verfügung.
Zur Abmilderung der gestiegenen Energiepreise hat die österreichische Bundesregierung eine „Strompreisdeckelung“ beschlossen. Diese deckelt den Preis von 1.12.2022 bis 30.06.2024. Erstmals wird diese Erleichterung auf der Strom-Jahresabrechnung per 31.3.2023 ablesbar sein.
Hier finden Sie einen Überblick zu dieser Strompreisdeckelung.
Faktencheck:
Um die gestiegenen Energiekosten für die Verbraucher etwas abzufedern, hat die Regierung den sogenannten Energiekostenausgleich beschlossen. Dieser wird als 150 Euro Gutschein an die österreichischen Haushalte versendet. Dazu gibt es natürlich viele Fragen: Wer bekommt einen Gutschein? Wann und wie wird dieser ausbezahlt? Muss ein Antrag dafür gestellt werden?
Hier bieten wir unseren Kunden einen Überblick über die Abwicklung an.
Faktencheck:
Weitere Details und spezifische Informationen zum Energiekostenausgleich finden Sie auf folgenden Informationsseiten.
Oder direkt unter der Energiekostenausgleich-Hotline unter 050 233798.
Zum Abfedern der Preissteigerungen im Energiekostenbereich wird zusätzlich vom Land Tirol ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig 250,- Euro pro Haushalt gewährt. Ein Antrag kann zusätzlich zu dem bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hinaus, bei der Abteilung Soziales beantragt werden.
Faktencheck:
Zusätzlich zur Stromkostenbremse gibt es für Haushalte mit geringem Einkommen ab 1. Jänner 2023 den Netzkostenzuschuss des Bundes. Mit diesem Zuschuss können einkommensschwächere Haushalte 75 Prozent der Netzkosten – bis zu 200 Euro – sparen.
Faktencheck:
Fischergries 2, 6330 Kufstein