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Informationen zu Energiegemeinschaften

Energie ist Zukunft

Gemeinschaftlich Energie erzeugen und nutzen

Der Bedarf an umweltfreundlicher Energie wird immer größer. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, kurz EAG, können Bürgerinnen und Bürger noch stärker an der Energiewende teilnehmen.

Wir informieren über wichtige Fakten und worauf Sie achten sollten.

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Was sind Energiegemeinschaften?

Die Formen und Möglichkeiten daran teilzunehmen

 

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)

Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrparteienhäusern können Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen.

So kann etwa eine Photovoltaikanlage auf dem Dach von mehreren Parteien genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Erzeugungsanlage und die Verbrauchsanlagen an eine Hauptleitung angeschlossen sind.

Eine Durchleitung der erzeugten Energie durch Anlagen des Netzbetreibers oder das öffentliche Netz ist nicht erlaubt.

 

Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG)

Eine Gemeinschaft von Erzeugern darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen.

Sie nützen die Anlagen eines Netzbetreibers und müssen innerhalb dieses Betreibers angesiedelt sein. Mitglieder oder Gesellschafter können Privat- oder Rechtspersonen sein und im Nahbereich der Erzeugungsanlagen angesiedelt sein.

Als Organisationsform ist vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, die Gemeinnützigkeit und nicht der finanzielle Gewinn steht im Vordergrund.

 

Bürger Energiegemeinschaften (BEG)

Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen.

Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.

Auch in BEGs können die Mitglieder bzw. Gesellschafter Privat- und/oder Rechtspersonen sein, es gilt in gleicher Weise, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf. Wie bei der EEG muss dies in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.

In drei Schritten zur Energiegemeinschaft

Einfach, transparent, nachhaltig

Sie möchten gemeinsam mit Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunden oder Ihrem Betrieb Energie erzeugen und nutzen? Eine Energiegemeinschaft macht das möglich – einfach, transparent und nachhaltig. In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre eigene Energiegemeinschaft gründen und in Betrieb nehmen.

Laden Sie unser PDF mit weiteren, detaillierten Informationen herunter. 

Planung Gründung Anmeldung & Aktivierung
Planung

Projektplanung

Stellen Sie sich grundlegende Fragen:

  • Wer soll an der Energiegemeinschaft teilnehmen?
  • Gibt es bereits eine Stromerzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaik)?
  • Haben alle Teilnehmenden einen kommunikationsfähigen Smart Meter (elektronischer Stromzähler) installiert?

Welche Form einer Energiegemeinschaft wird umgesetzt:

  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) auf ein und demselben Hausanschluss - z. B. Wohnanlage
  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) lokal oder regional, begrenzt auf das jeweilige Umspannwerk
  • Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) überregional, in ganz Österreich möglich
Gründung

Gründung der Energiegemeinschaft

Welche Rechtsform wird gewählt?

  • Verein 
  • Genossenschaft
  • GmbH

Was braucht es zusätzlich? 

  • Interne Vereinbarungen
  • Registrierung als Marktpartner
  • Betreibervertrag mit Netzbetreiber (statische oder dynamische Energieaufteilung)
Anmeldung & Aktivierung

Anmeldung & Aktivierung

  • Die Registrierung dauert in der Regel bis zu zwei Wochen.
  • Notwendige Unterlagen sind
    • Vereinsregisterauszug oder Firmenbuchauszug
    • Betreibervertrag mit dem Netzbetreiber
    • Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag
    • Gültiger Ausweis

Aktivierung:

Nach erfolgreicher Registrierung der Gemeinschaft kann der Betreiber der Energiegemeinschaft die teilnehmenden Zählpunkte über das EDA-Anwenderportal anmelden. Was jeder Teilnehmende tun muss:

  • Anmeldung: Kundenportal der Stadtwerke Kufstein
  • Zustimmung: Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag und Datenfreigabe im Kundenportal (beides im Zuge der Datenfreigabe)

Datenfreigabe im Kundenportal

Ein essentieller Schritt für die Aktivierung der Energiegemeinschaft, ist die Datenfreigabe im Kundenportal der Stadtwerke Kufstein. Jeder Teilnehmer der Energiegemeinschaft muss diese Datenfreigabe in seinem Kundenportal durchführen. Dienstleister wie beispielsweise Hausverwalter, wechseln dazu einfach zwischen den Kunden und den Anlagen. 

Anleitung Datenfreigabe: 

  1. Die Datenfreigabe ist für jede Anlage, die teilnimmt zu erfolgen
    (Bezug und Einspeisung)
  2. Im Menüpunkt Datenfreigaben findest du die jeweiligen Informationen. 
  3. Mit einem Klick auf Annehmen wird die Datenfreigabe bestätigt.

Ist dieser Schritt erledigt, sind Sie der Energiegemeinschaft einen weiteren Schritt näher. 

Download der Anleitung (PDF)

Weitere Informationsangebote

Registrierung und Aktivierung einer EEG

Sobald bei allen teilnehmenden Zählpunkte Smart-Meter installiert sind und die Gründung einer Energiegemeinschaft abgeschlossen ist, wird die Registrierung und Aktivierung der Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) notwendig.

In einem informativen Video der Energieagentur Tirol werden die folgenden Schritte im Detail erläutert.



Die Serviceseite des Klimaenergie Fonds informiert sehr umfassend über Energiegemeinschaften und bietet hilfreiche Erklärungen sowie praktische Hilfen, wie etwa Vorlagen und Musterverträge, an. 



Auch die Website der E-Control informiert über die Möglichkeiten die man als sogenannte "Prosumer" hat, um selbst Energie zu erzeugen und informiert über die Formen der Energiegemeinschaften.



Die Service- und Beratungsstelle des Landes Tirol informiert ebenfalls über Energiegemeinschaften und bietet im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit Gespräche und Termine vor Ort an.

Bild unseres Gebäudes am Fischergries

Wir sind für Sie da

Fischergries 2, 6330 Kufstein

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