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22. Januar 2026

Stadtwerke Kufstein unterstützen einkommensschwache Haushalte mit 50 Euro Stromzuschuss


Die Stadtwerke Kufstein unterstützen einkommensschwache Haushalte mit einem einmaligen Stromzuschuss in Höhe von 50 Euro. „Mit diesem Zuschuss wollen wir rasch und unbürokratisch jene Menschen entlasten, die von den steigenden Lebenshaltungskosten besonders betroffen sind“, betonen Daniel Gruber und Wolfgang Gschwentner, Geschäftsführer der Stadtwerke Kufstein. Der Zuschuss wird direkt auf die nächste Stromrechnung gutgeschrieben. Die Antragstellung ist bis 31. März 2026 möglich und erfolgt in Zusammenarbeit mit der Energie West sowie der Arbeiterkammer Tirol.

Wer ist berechtigt?

Anspruchsberechtigt sind Kundinnen und Kunden mit einem aufrechten Stromliefervertrag bei den Stadtwerken Kufstein, die vom ORF-Beitrag befreit sind. Auch gleichgestellte Befreiungen, etwa von der erneuerbaren Förderpauschale oder vom Fernsprechentgelt, werden anerkannt. Ab 1. April 2026 tritt im Rahmen des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) der bundesweite Sozialtarif in Kraft. Dieser sieht für anspruchsberechtigte Haushalte einen vergünstigten Energiepreis von 6 Cent/kWh netto für die ersten 2.900 kWh pro Jahr vor. „Mit unserem Stromzuschuss schaffen wir bereits jetzt eine spürbare Entlastung und überbrücken die Zeit bis zur gesetzlichen Umsetzung“, so Andreas Dorn, Bereichsleiter Kundenberatung der Stadtwerke Kufstein.

Antrag stellen: Direkt bei den Stadtwerken Kufstein 
Der Stromzuschuss kann – persönlich oder schriftlich – bei den Stadtwerken Kufstein beantragt werden. Dazu werden folgende Informationen benötigt:

  • die Anlagennummer
  • die Zählerpunktbezeichnung
  • ein Nachweis für die Befreiungen vom ORF-Beitrag, von der erneuerbaren Förderpauschale oder dem Fernsprechentgelt

Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen wird der Zuschuss im Rahmen der Jahresabrechnung gutgeschrieben.

Kundenservice Stadtwerke Kufstein
Fischergries 2, 6330 Kufstein

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Mittwoch: 7:30-19 Uhr
 


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