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Stromvertrag-FAQ

Alles zur Strompreissenkung zum 1. Juli 2023

Informationen zum Neuvertrag

Die Stadtwerke Kufstein haben mit 1.7.2023 den Strompreis gesenkt.

Wer in den Genuss des neuen, um ca. 27,5 % niedrigeren, Energiepreises kommen möchte, muss einen Neuvertrag abschließen. Dieses Vorgehen ist notwendig, um Rechtssicherheit herzustellen. Dazu haben alle Kundinnen und Kunden mit Ende Juli ein Informationsschreiben von den Stadtwerken Kufstein erhalten.

Nähere Informationen und die wichtigsten Fragen und Antworten darauf, finden Sie auf dieser Seite.

Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter. Entweder telefonisch unter 05372 6930, per E-Mail an kundenberatungSpamschutz@Spamschutzstwk.at oder am Fischergries in unserer Kundenberatung.

Die neuen Stromtarife "kufstein.strom"

Fragen und Antworten zur Strompreissenkung

Warum das Angebot für einen neuen Energieliefervertrag?

Sie haben sicherlich die Diskussionen und Vorwürfe der Arbeiterkammer gegenüber anderen großen Energieanbietern über die Medien mitverfolgt.

Die gesetzlichen Kriterien zur Durchführung einer einfachen Preisänderung bei laufenden Verträgen sind aufgrund einer ungenau definierten Gesetzespassage derzeit unklar. Der zugrunde liegende Paragraf erfüllt nicht die Anforderungen, um eine Preisänderung ohne rechtliches Risiko durchzuführen.

Eine Preisänderung bei den Bestandsverträgen bringt somit ein erhebliches Rechtsrisiko mit sich. Die Stadtwerke Kufstein wählt daher den rechtssicheren Weg über Neuverträge. Der Umstieg auf das neue Strom-Produkt und der damit verbundene Abschluss eines neuen Energieliefervertrags bietet auch die Möglichkeit, flexibler auf Marktentwicklungen, insbesondere auf künftige Preissenkungen am Strommarkt, zeitnah reagieren zu können.

Die bisherigen Energietarife werden in der Folge eingestellt.

Wann erhält man den neuen Vertrag, was ist zu tun?

Die neuen Verträge werden in mehreren Tranchen versendet. Das kann dazu führen, dass diese teilweise etwas später zugestellt werden.

Das macht aber nichts.

Wenn Sie den neuen Vertrag bis 30.9.2023 annehmen, gilt Ihr neuer, günstiger Tarif rückwirkend ab 1.7.2023.

Das Informationsschreiben ist umfangreich, geht das nicht kürzer?

In der Energiebranche gibt es klare Regelungen und Vorschriften. Das betrifft auch die Information an Kundinnen und Kunden, bei Änderungen an Strompreisen und Verträgen. Dies dient ausdrücklich zur Sicherstellung der Transparenz. Daher sind zum Anschreiben und zum Vertragsformular einige zusätzliche Informationsblätter mitzusenden.

Am umfangreichsten sind dabei die Allgemeinen Lieferbedingungen Energie (ALB). Sie regeln die Pflichten von Kundinnen und Kunden sowie den Energielieferanten. Zusätzlich sind Informationsblätter zum Energielieferanten, zum Datenschutz, zur Widerrufsbelehrung sowie das neue Preisblatt notwendig.

Wie den neuen Vertrag abschließen?

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Digital mit wenigen Klicks, indem Sie den am Schreiben beigefügten QR-Code scannen und den Anweisungen folgen.
  • Oder Sie unterschreiben den beiliegenden Vertrag, geben diesen in das beiliegende Rücksendekuvert und schicken es kostenlos per Post an die Stadtwerke Kufstein.

Natürlich können Sie es auch direkt in der Kundenberatung am Fischergries abgeben.

Erhält man nach Vertragsabschluss eine Bestätigung?

Ja.

Bei einem Wechsel in den neuen Energievertrag erhalten Sie eine Bestätigung: Entweder per E-Mail oder postalisch.

Ansprechpartner bei Hilfe

Wohin wenden Sie sich, falls sie Hilfe beim Abschluss des neuen Energieliefervertrages benötigen?

Ganz einfach: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kundenberatung helfen jederzeit gerne weiter. Unterstützung erhalten Sie per E-Mail an kundenberatungSpamschutz@Spamschutzstwk.at, per Telefon unter 05372 6930 oder auch persönlich in der Kundenberatung am Fischergries.

Erhält man eine Zwischenabrechnung?

Bekommt man beim Abschluss eines neuen Energieliefervertrags eine Zwischenabrechnung?

Nein. 

Wird der neue Lieferantrag unterschrieben an die Stadtwerke Kufstein retourniert, erfolgt die nächste Jahresabrechnung wie gewohnt mit 31.3. des Folgejahres.

Wird der Teilzahlungsbetrag angepasst?

Das ist vom abhängig vom persönlichen Jahresverbrauch.

Dieser ist auf Ihrer letzten Jahresabrechnung auf der ersten Seite ersichtlich. Beträgt der Jahresverbrauch unter ca. 3.500 kWh, ist eine Erhöhung des Teilzahlungsbetrag nicht notwendig. Ist der Jahresverbrauch deutlich höher, empfiehlt sich eine Erhöhung der monatlichen Zahlung. Da dies immer im Einzelfall beurteilt werden sollte, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kundenberatung sehr gerne weiter.

Muss bei Vertragsabschlusses der Zählerstand abgelesen werden?

Nein, der Zählerstand muss nicht abgelesen werden.

Haben Sie einen digitalen Stromzähler, wird der Zählerstand automatisch übermittelt. Haben Sie einen analogen Stromzähler, erfolgt eine rechnerische Ermittlung des Zählerstands auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs. Wenn Sie Ihren Zählerstand trotzdem bekanntgeben möchten, nutzen Sie dazu bitte die Möglichkeit zur Zählerstandsmeldung auf unserer Webseite unter www.stwk.at/strom-zaehlerstand.

Warum senken die Stadtwerke Kufstein die Energiepreise gerade jetzt?

Aufgrund der extremen Preissteigerungen im letzten Jahr mussten die Strompreise erhöht werden. Dabei wurde immer darauf hingewiesen, dass die Preise gesenkt werden, wenn es die Marktgegebenheiten wieder zulassen. Da sich die Situation an den Großhandelsmärkten in den letzten Monaten deutlich entspannt hat und die Preise gesunken sind, geben wir diese günstigeren Preise an die Kundinnen und Kunden weiter.

Warum es Sinn macht bei den Stadtwerken zu bleiben

Die Stadtwerke Kufstein sind, als 100% Unternehmen der Stadtgemeinde Kufstein, bemüht einen knapp kalkulierten Energiepreis anzubieten. Das bedeutet der Arbeitspreis leibt nur knapp über dem Beschaffungspreis. Als fairer Partner in der Region ist das unser Anspruch. Als öffentliches Unternehmen sind wir verpflichtet mit den Geldern gewissenhaft und risikoarm zu arbeiten. Die Beschaffungslogik am Energiemarkt ist komplex, trotzdem gilt es für uns das Risiko zu minimieren. Das schaffen wir indem wir die notwendige Abgabemenge lange vor dem jeweiligen Lieferjahr über mehrere Einkäufe in Tranchen beschaffen – das führt in Summe zu einem risikoarmen und minimierten Durchschnittspreis in der Beschaffung.

Billigstanbieter gehen deutlich mehr Risiko ein. Das führt öfters zur Situation, dass diese einen Tarif anbieten, der unter unserem Produktpreis liegen kann. Die letzten Jahre haben die Schattenseite dieser Strategie aufgezeigt. Einige Anbieter konnten die zugesicherten Verkaufspreise nicht halten und kurzerhand alle Kunden gekündigt und im Regen stehen gelassen - die Medien berichteten mehrfach davon.

Als regionaler Netzbetreiber und Energieanbieter haben die Stadtwerke Kufstein diese Kunden aufgenommen und mit Energie versorgt. Wir sehen es als unsere Pflicht und Verantwortung die Kufsteiner Bevölkerung zu unterstützen und in schwierigen Zeiten beizustehen.

Was ist zu tun, um Förderungen von Bund und Land zu erhalten?

Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird automatisch auf der Stromjahresrechnung gutgeschrieben – Sie müssen dazu nichts tun. Auch der Netzkostenzuschuss wird automatisch gutgeschrieben, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung vom ORF Beitrags Service vorliegt und die Befreiung von den EAG-Förderkosten beantragt und gewährt wurde.

Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei Personen erhalten ab der vierten Person 105 Euro pro Person und Jahr automatisch auf der nächsten Abrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist die Abwicklung des Energiekostenausgleichs des Bundes aus dem Jahr 2022. Für Kundinnen und Kunden, die den Energiekostenausgleich nicht beantragt oder erhalten haben, hat der Bund ein Antragsmodell angekündigt.

Unter https://www.stwk.at/energiekostenentlastung/ haben wir alle Entlastungsmaßnahmen für Sie zusammengefasst.

Wie wird es mit den Strompreisen weitergehen?

Die Stadtwerke Kufstein werden immer einen fairen Tarif anbieten. Das bedeutet, dass die Marktsituation permanent beobachtet und weitere Preissenkungen, so schnell wie möglich, an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Die Situation an den Märkten hat sich etwas beruhigt, ist aber weiter volatil und von externen Einflussfaktoren abhängig. Sollte die Situation stabil bleiben, dürfte in den nächsten Monaten eine weitere Preissenkung möglich sein.

Gilt das Angebot des Neuvertrags mit den neuen Produkten auch für Neukundinnen und Neukunden?

Ja, das Angebot ist auch für Neukundinnen und Neukunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Kufstein gültig.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der gesamte Strompreis, den Endverbraucherinnen und Endverbraucher zu zahlen haben, setzt sich aus Energiepreis, Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben zusammen. Die exakte Zusammensetzung des Strompreises ist abhängig vom Jahresverbrauch sowie den Energie- und Netzpreisen und kann somit variieren. Der Neuvertrag bezieht sich lediglich auf den „Energiepreis“. Die Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben werden zentral mittels Gesetzen oder Verordnungen vorgegeben.

Warum sollte ich den neuen Vertrag unterschreiben, wenn ich weniger als 2.900 kWh pro Jahr verbrauche? Da gilt doch ohnehin die Strompreisbremse.

  • Auch ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von unter 2.900 kWh spart sich bis zu 60 Euro pro Jahr im Vergleich zum alten Vertrag. Dies resultiert aus der Tatsache, dass die Umsatzsteuer immer auf den gesamten Energiepreis zu bezahlen ist und die Strompreisbremse ohne Umsatzsteuer abgezogen wird. Weiters ist auch die Bemessungsgrundlage für die Gebrauchsabgabe auf den gesamten Energiepreis bezogen.
  • Es kann auch immer vorkommen, dass man doch mal mehr als die 2.900 kWh im Jahr verbraucht – dann würde man sinnloserweise mehr dafür bezahlen.
  • Die Strompreisbremse endet mit 30.6.2024 – spätestens dann würde man mehr als notwendig für den Strom bezahlen.
  • Im neuen Vertrag haben unsere Kundinnen und Kunden keine Bindung mehr. Sie können diesen also jederzeit, unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist, kündigen und zu einem anderen Energieanbieter wechseln.

Was passiert mit meinem „Nacht-Tarif“?

„Nacht“-Tarife hängen von den technischen Gegebenheiten vor-Ort ab und haben für den Nacht-Strom (22-6 Uhr) einen etwas günstigeren Preis als für den Tag-Strom. Die aktuellen „Nacht“-Tarife werden durch neue „Nacht“-Tarife ersetzt – die Logik bleibt aber grundsätzlich erhalten. Dabei wird jeweils der Preis für den Tag-Strom reduziert. Der Preis für den Nacht-Strom bleibt gleich und ist noch etwas günstiger als der Tag-Strom.

Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Jahresvertrag?

Nein. Der Vertrag ist – gleich wie bisher – NICHT befristet.



Wir sind für Sie da

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